In der aktuellen Coronaverordnung ist vom Land NRW entschieden worden, dass Sport in der Halle wieder ohne Personenbegrenzung  und mit Kontakt erlaubt ist. Daher werden auch wir unsere Gruppen in der normalen Gruppengröße laufen lassen.

Wir hoffen, dass es keine Rücknahme von schon bestehenden gelockerten Regeln gibt……

Folgende schon bekannte Regeln werden sicher nicht weiter gelockert und gelten bis auf weiters. Deswegen hier nochmal alle Regeln zur Erinnerung :

Wie in der Schule und überall sonst  auch, gibt es im Gebäude Bodenmarkierungen, Laufwege sind weiterhin markiert.

Es gelten die AHA Regeln, Abstand, In der Umkleide und im Gang gilt die Maskenpflicht für alle schulpflichtigen Kinder und alle Erwachsenen.

Natürlich gilt die bekannte Händehygiene. Toiletten und Waschbecken sind offen! Händewaschen vor der Sportstunde wäre sehr zu empfehlen. Spender im Gang mit Desinfektionsmittel für die Hände steht zur Verfügung.

Alle Kinder sollten möglichst fertig umgezogen in Sportkleidung kommen, das entzerrt die Situation in der Umkleide.

Bitte erst 5 Min. vor  Sportbeginn kommen und nach dem Sport  das Gebäude unverzüglich  verlassen.

Kinderwagen müssen leider weiterhin draußen bleiben.

Eltern von Kiddy, KiSS und Tanzkindern dürfen ihre Kinder gerne zur Turnhalle bringen aber während der Turnstunde ihrer Kinder dürfen sie nicht mit in die Turnhalle. Bitte verbleiben Sie auch möglichst nicht im Flur, der Flurbereich ist dazu einfach zu eng.

Alle Wartebereiche bleiben auch weiterhin entfernt!!

Weder kleinere noch größere Geschwister dürfen beim Sportangebot (Eltern Kind) mitmachen oder im Gang warten, bitte beachten Sie, dass zum Eltern Kind Turnen nur ein Elternteil mitkommt! Wir müssen auch weiterhin alle Begleitpersonen namentlich erfassen.

Alle Stunden dauern nur 55 Minuten, enden also 5 Minuten eher. Bitte denken Sie daran die Kinder entsprechend abzuholen. Grund: die Gruppen sollen sich im Flur nicht begegnen und wir müssen weiterhin nach jeder Gruppe lüften.

Die Nutzung der Angebote erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds / der Erziehungsberechtigten. Der Vorstand bzw. vor Ort die Mitarbeiter/Innen  der KiSS sorgen lediglich für die Wahrung und Umsetzung der aktuell geltenden Landesverordnung NRW und der Verhaltens- und Hygienevorschriften zur Minimierung des Ansteckungsrisikos!